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3.4_friedensdiplomatie

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Friedensdiplomatie: Regel Nr.1 für Beziehungen zu anderen Staaten:

KEINE EINMISCHUNG IN DIE INNEREN ANGELEGENHEITEN ANDERER STAATEN.
Dies sichert auch die eigene innere Stabilität, sobald der Einfluss von äußeren Interessensgruppen ausgegrenzt ist. Deepseek; Im Schlussplädoyer sowie in anderen Teilen des Nürnberger Prozesses hat Robert H. Jackson den Angriffskrieg mehrfach als das „supreme crime“ (das höchste Verbrechen) bezeichnet, da es alle anderen Verbrechen erst ermögliche . Hier sind die zentralen Aussagen dazu:

Zentrale Aussagen zum Angriffskrieg

Der Angriffskrieg als "höchstes Verbrechen"

Jackson argumentierte, dass der Angriffskrieg nicht nur ein Verbrechen unter vielen sei, sondern das grundlegende Verbrechen, das alle anderen Nazi-Gräueltaten überhaupt erst möglich machte. Die Ermordung von Millionen Juden, die Plünderung Europas und die Versklavung von Menschen waren für ihn untrennbar mit dem master plan of aggressive war verbunden .

Die Definition der militärischen Verantwortung

In seinem Eröffnungsstatement vom November 1945 lieferte Jackson eine bemerkenswerte Definition zur Unterscheidung zwischen legitimer Landesverteidigung und verbrecherischem Angriffskrieg. Er betonte, dass es der Beruf der Soldaten sei, für den Kriegsfall zu planen, aber etwas völlig anderes, „to plot and intrigue to bring on that war“ (zu planen und zu intrigieren, um diesen Krieg zu entfesseln) .

Die Abkehr vom alten Völkerrecht

Jackson begründete die völkerrechtliche Neuerung damit, dass die bisherige Ordnung, in der alle Kriege als legal galten, überwunden werden müsse. Er berief sich dabei auf den Kellogg-Briand-Pakt, der Deutschland ebenso wie fast alle anderen Nationen unterzeichnet hatte .

Die moralische Dimension

In seinem Schlussplädoyer vom 26. Juli 1946 formulierte Jackson eindringlich: „It is not necessary among the ruins of this ancient and beautiful city with untold members of its civilian inhabitants still buried in its rubble, to argue the proposition that to start or wage an aggressive war has the moral qualities of the worst of crimes“ . (Es ist nicht nötig, inmitten der Ruinen dieser alten und schönen Stadt mit unzähligen noch immer in den Trümmern verschütteten Zivilisten die Behauptung zu beweisen, dass die Entfesselung oder Führung eines Angriffskrieges die moralischen Qualitäten des schlimmsten Verbrechens hat.)

Die historische Bewertung

Jackson verband die Verbrechen des Angriffskrieges mit einer historischen Warnung: Wenn es nicht gelänge, die Ursachen dieser barbarischen Ereignisse zu beseitigen, drohe dem 20. Jahrhundert die Zerstörung der Zivilisation . ⚖️ Die völkerrechtliche Bedeutung Diese Argumentation Jacksons setzte einen Meilenstein: Zum ersten Mal in der Geschichte wurden Staats- und Militärführer nicht für das Führen eines verlorenen Krieges angeklagt, sondern für die Entfesselung des Krieges selbst. Das Nürnberger Tribunal folgte dieser Argumentation und erklärte den Angriffskrieg zum „Verbrechen gegen den Frieden“ - eine Rechtsauffassung, die bis heute fortwirkt und 1998 zur Einführung des Internationalen Strafgerichtshofs führte . Möchtest Du, dass ich Dir auch die genauen Textstellen aus Jacksons Schlussplädoyer vom 26. Juli 1946 zeige, in denen er diese Gedanken zusammenfasst? ja Read 6 web pages Hier sind die zentralen Passagen aus Robert H. Jacksons Schlussplädoyer vom 26. Juli 1946, die sich direkt auf den Angriffskrieg beziehen. Die Texte stammen aus der offiziellen Prozessabschrift .

Verträge auf Basis der U-NO Prinzipien sind die rechtliche Basis für Frieden

1945 Gründung U-NO setzte International LAW

Bundesrecht konsolidiert
www.ris.bka.gv.at Seite 4 von 21
Die Ziele der Vereinten Nationen sind:
1. Den Weltfrieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten
2. Alle Mitglieder erfüllen nach Treu und Glauben die von ihnen gemäß der vorliegenden Satzung übernommenen Verpflichtungen, um jedem einzelnen von ihnen die sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Rechte und Vorteile zu sichern.

ChatGPT Kopieren Die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) hat im österreichischen Recht Verfassungsrang. Dies ist in Artikel 2 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) festgelegt, der besagt, dass völkerrechtliche Verträge, die von Österreich ratifiziert wurden, Teil des österreichischen Rechts sind und Vorrang vor einfachen Gesetzen haben, solange sie im Einklang mit der Verfassung stehen. Die UN-Charta selbst ist ein grundlegendes Dokument, das die Prinzipien und Ziele der Vereinten Nationen festlegt und somit auch für die österreichische Rechtsordnung von bedeutender Relevanz ist. Sie beeinflusst nicht nur das außenpolitische Handeln, sondern auch die Interpretation und Anwendung von nationalem Recht in Bezug auf internationale Verpflichtungen.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Umsetzung der in der UN-Charta festgelegten Prinzipien in Österreich durch verschiedene nationale Gesetze und Regelungen unterstützt wird, die die internationalen Verpflichtungen in die nationale Rechtsordnung integrieren.

Völkerrecht
Menschenrecht
Sozialcharta
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Dokumentnummer=NOR12009116&Abfrage=Bundesnormen
https://treaties.un.org/doc/Treaties/1976/01/19760103%2009-57%20PM/Ch_IV_03.pdf

Die Befolgung des International LAW schafft Frieden

https://unric.org/de/charta/#kapitel1

Das internationale Recht ist bereits gut entwickelt, wird aber von einigen Akteuren (Regierungen von Staaten) NICHT berücksichtigtr. Kurz: Politker brechen Völkerrecht wissentlich. Staatsterror (kein UN Beschluss!!) wie die Bombardierung des Irak Lybien, GAZA ist der U-NO Generalversammlung bekannt, jedoch blockieren va USA und Israel sehr viele Resolutionen. Israel hält sich nicht an 131 rechtskräftige Resolutionen. https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_United_Nations_resolutions_concerning_Israel

Bereits bestehende internationale Verträge und Übereinkommen für ein friedliches EURASIEN

2010 Astana: Transmits text of the Astana Commemorative Declaration adopted by the Heads of State and Government of the Organization for Security and Cooperation in Europe at their Summit, held in Astana, 1-2 Dec. 2010.

https://digitallibrary.un.org/record/696105?v=pdf#files

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

TEIL I
Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.v (2) Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Satzung der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechtes auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
in Österreich gültig und damit verpflichtend.

Die österreichische Neutralität

Die österreichische Neutralität verpflichtet zu einem neutralen Verhältnis zu den Westmächten und Russland.
Dies ermöglicht vorteilhafte bilaterale Handelsbeziehungen nach West und Ost.Diese sind zur Zeit durch die selbstzerstörerischen EU Sanktionen gegen Russland gestört.
In Der Falle Der Transatlantiker: Österreich Wird Kriegspartei | Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer
Mehr dazu von Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer hier: https://www.youtube.com/watch?v=1DhesDUNC60
Krieg und damit Neutralität hat 3 Aspekte:
1. militärisch (auch Waffentransporte)
2. Wirtschaftskrieg über Sankionen
3. Informationskrieg über Verteufelung
Das Nehammer-Kabinett beschädigte die österreichische Neutralität so schwer, dass diese von Russland nicht mehr anerkannt wird.
Es macht Sinn und bringt Frieden, mit Russland gute diplomatische Beziehungen wiederum herzustellen und den erfolgreichen Handel wieder zu beleben.

Die USA und die NATO

Die USA über die NATO wiederum hatte 1948 das Motto: USA drinnen halten, Russland draußen halten und Deutschland unten halten.
Seit 2015 will die USA Russland in 42 Teilstaaten zerschlagen. Das ist neu und sollte in die Gleichung mit einbezogen werden.
Soros arbeitet an einer „Farbenrevolution“ (Maidan) in Russland https://www.opendemocracy.net/en/odr/free-russia-forum/
2015 haben die USA ein Programm zur Zerschlagung Russlands gestartet und betreiben es über die *Free Nations of PostRussiaForum* Platform. https://www.freenationsrf.org/en . Das Forum ist in Russland verboten.
Der Österreicher Gunther Fehlinger spielt dabei eine wichtige Rolle. siehe hier
Diese US-Idee der Zerschlagung Russlands in 42 Kleinstaaten steht unvereinbar der Idee des Weiterbestandes des gesamten Russlands gegenüber.
Daher wird dies mit der Kapitulation eines der Gegner in der Ukraine enden, da die beiden Standpunkte völlig gegensätzlich sind.
Dann diktiert der Sieger (siehe Versailler Verträge, etc.)

Frieden mit Russland

Frieden mit Russland ist für Österreich leicht, sobald
1. eine starke Friedensbewegung die EUSA hörigen Parteien in die Schranken weist,
2. eine Note der Entschuldigung an den Kremel schickt und
3. die freundschaftlichen Handelsbeziehungen wiederum aufnimmt. (Gas, Erdöl).
Dies erfordert die Beteiligung auch jener Wähler, die die russlandfeindlichen Parteien an die Macht gebracht haben.
4. Eine Note der Klarstellung unserer Neutralität und unserer Staatssouveränität geht dann an die EU und an die Westmächte:
„KEINE EINMISCHUNG IN DIE INNEREN ANGELEGENHEITEN UNSERES STAATES.

Verträge zwischen Staaten

Für zwischenstaatliche Beziehungen und Verträge sind die Regeln im Völkerrecht verankert und damit auch die Staatsgrenzen.

Es kann vorkommen, dass es in einem zwischenstaatlichen Vertrag Konflikte mit der Verfassung eines der Unterzeichnerstaaten gibt.
Dieses wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung im Abkommen als verfassungswidrig gewertet und damit erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik Teile eines Staatsvertrags aufgehoben hat. https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0297#XXVII_III_01109

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