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Regel Nr.1 für Beziehungen zu anderen Staaten:
KEINE EINMISCHUNG IN DIE INNEREN ANGELEGENHEITEN ANDERER STAATEN.
Dies sichert auch die eigene innere Stabilität, sobald der Einfluss von äußeren Interessensgruppen ausgegrenzt ist.
Die österreichische Neutralität
Frieden mit Russland
Verträge zwischen Staaten
Für zwischenstaatliche Beziehungen und Verträge sind die Regeln im Völkerrecht verankert und damit auch die Staatsgrenzen.
Es kann vorkommen, dass es in einem zwischenstaatlichen Vertrag Konflikte mit der Verfassung eines der Unterzeichnerstaaten gibt.
Dieses wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung im Abkommen als verfassungswidrig gewertet und damit erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik Teile eines Staatsvertrags aufgehoben hat.
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2024/pk0297#XXVII_III_01109