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3.4_friedensdiplomatie

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3.4_friedensdiplomatie [2025/02/09 09:06] – [Friedensdiplomatie: Regel Nr.1 für Beziehungen zu anderen Staaten:] supfra3.4_friedensdiplomatie [2025/04/16 08:03] (aktuell) – [Verträge auf Basis der U-NO Prinzipien sind die rechtliche Basis für Frieden] supfra
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 ==== Friedensdiplomatie: Regel Nr.1 für Beziehungen zu anderen Staaten: ==== ==== Friedensdiplomatie: Regel Nr.1 für Beziehungen zu anderen Staaten: ====
-KEINE EINMISCHUNG IN DIE INNEREN ANGELEGENHEITEN ANDERER STAATEN.\\ + 
 +KEINE EINMISCHUNG IN DIE INNEREN ANGELEGENHEITEN ANDERER STAATEN.\\
 Dies sichert auch die eigene innere Stabilität, sobald der Einfluss von äußeren Interessensgruppen ausgegrenzt ist. Dies sichert auch die eigene innere Stabilität, sobald der Einfluss von äußeren Interessensgruppen ausgegrenzt ist.
 +
 +==== Verträge auf Basis der U-NO Prinzipien sind die rechtliche Basis für Frieden ====
 +
 +1945 Gründung U-NO setzte International LAW
 +
 +Bundesrecht konsolidiert\\
 +[[http://www.ris.bka.gv.at|www.ris.bka.gv.at]] Seite 4 von 21\\
 +Die Ziele der Vereinten Nationen sind:\\
 +1. Den Weltfrieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten\\
 +2. Alle Mitglieder erfüllen nach Treu und Glauben die von ihnen gemäß der vorliegenden Satzung übernommenen Verpflichtungen, um jedem einzelnen von ihnen die sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Rechte und Vorteile zu sichern.
 +
 +
 +//ChatGPT
 +Kopieren
 +**Die Charta der Vereinten Nationen (UN-Charta) hat im österreichischen Recht Verfassungsrang.** Dies ist in Artikel 2 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) festgelegt, der besagt, dass völkerrechtliche Verträge, die von Österreich ratifiziert wurden, Teil des österreichischen Rechts sind und Vorrang vor einfachen Gesetzen haben, solange sie im Einklang mit der Verfassung stehen.
 +
 +Die UN-Charta selbst ist ein grundlegendes Dokument, das die Prinzipien und Ziele der Vereinten Nationen festlegt und somit auch für die österreichische Rechtsordnung von bedeutender Relevanz ist. Sie beeinflusst nicht nur das außenpolitische Handeln, sondern auch die Interpretation und Anwendung von nationalem Recht in Bezug auf internationale Verpflichtungen.//
 +
 +Zusätzlich ist zu beachten, dass die Umsetzung der in der UN-Charta festgelegten Prinzipien in Österreich durch verschiedene nationale Gesetze und Regelungen unterstützt wird, die die internationalen Verpflichtungen in die nationale Rechtsordnung integrieren.
 +
 +Völkerrecht\\
 +Menschenrecht\\
 +Sozialcharta\\
 +[[https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Dokumentnummer=NOR12009116&Abfrage=Bundesnormen|https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Dokumentnummer=NOR12009116&Abfrage=Bundesnormen]]\\
 +[[https://treaties.un.org/doc/Treaties/1976/01/19760103%2009-57%20PM/Ch_IV_03.pdf|https://treaties.un.org/doc/Treaties/1976/01/19760103%2009-57%20PM/Ch_IV_03.pdf]]
 +
 +Die Befolgung des International LAW schafft Frieden
 +
 +[[https://unric.org/de/charta/#kapitel1|https://unric.org/de/charta/#kapitel1]]
 +
 +Das internationale Recht ist bereits gut entwickelt, wird aber von einigen Akteuren (Regierungen von Staaten) NICHT berücksichtigtr. Kurz: Politker brechen Völkerrecht wissentlich. Staatsterror (kein UN Beschluss!!) wie die Bombardierung des Irak Lybien, GAZA ist der U-NO Generalversammlung bekannt, jedoch blockieren va USA und Israel sehr viele Resolutionen. Israel hält sich nicht an 131 rechtskräftige Resolutionen. https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_United_Nations_resolutions_concerning_Israel
 +
 +
 +==== Bereits bestehende internationale Verträge und Übereinkommen für ein friedliches EURASIEN ====
 +
 +2010 Astana:
 +Transmits text of the Astana Commemorative Declaration adopted by the Heads of State and Government of the Organization for Security and Cooperation in Europe at their Summit, held in Astana, 1-2 Dec. 2010.
 +
 +https://digitallibrary.un.org/record/696105?v=pdf#files
 +
 +
 ====Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte==== ====Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte====
  
3.4_friedensdiplomatie.1739088395.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/02/09 09:06 von supfra