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lexikon:subsidiaritaet

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Subsidiarität

Der Grundsatz der Subsidiarität ist in Artikel 5(3) des Vertrags über die Europäische Union definiert. Er besagt, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden sollen, wobei zu prüfen ist, ob ein Vorgehen auf Ebene der Europäischen Union (EU) angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen Handlungsmöglichkeiten wirklich gerechtfertigt ist¸
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/principle-of-subsidiarity.html Wenn die Wächter der Subsidiarität ihrer Aufgabe nicht nachkommen (wollen), verpufft jeder Ruf nach aktiver Subsidiarität. Es wächst das Risiko, dass die Bürger:innen ohne Orientierung zurückbleiben.
Eine (staatliche) Aufgabe soll so weit wie möglich von der unteren Ebene bzw. der kleineren Einheit wahrgenommen werden; zentrale Begriffe sind Selbsthilfe und Selbstorganisation, notwendiger staatlicher Schutz sowie familiäre und genossenschaftliche Solidarität.
https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2021/heft/6/beitrag/souveraenitaet-und-verantwortung-im-mehrebenensystem-subsidiaritaet-als-leitmotiv.html

lexikon/subsidiaritaet.1732164862.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/11/21 05:54 von supfra