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lexikon:subsidiaritaet

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Subsidiarität

Der Grundsatz der Subsidiarität ist in Artikel 5(3) des Vertrags über die Europäische Union definiert. Er besagt, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden sollen, wobei zu prüfen ist, ob ein Vorgehen auf Ebene der Europäischen Union (EU) angesichts der nationalen, regionalen oder lokalen Handlungsmöglichkeiten wirklich gerechtfertigt ist¸
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/principle-of-subsidiarity.html https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2021/heft/6/beitrag/souveraenitaet-und-verantwortung-im-mehrebenensystem-subsidiaritaet-als-leitmotiv.html

lexikon/subsidiaritaet.1732164641.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/11/21 05:50 von supfra