Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Gerechtigkeit
Das Designziel „Schlanker Staat“ dieses Planspiels umfasst auch das Thema RECHT. Ein gebildetes Volk hat Grundwissen über die wichtigsten rechtlichen Begriffe und deren Bedeutung. Bei Rechtsstreitigkeiten ist allerdings ein Anwalt notwendig.
Ein gutes Handbuch stammt von Dr.Körber. Download https://archive.org/details/JuristischesWorterbuch oder hier: koebler_juristisches_woerterbuch_auflage_18-1.pdf
Zwei Staatsmodelle: Gerechter, souveräner Rectsstaat oder moderne Kolonie
1. Zweck oder Widmung
Der Zweck eines Staatswesens ist seine tiefste Rechtfertigung. Er definiert, wem das Handeln des Staates letztlich dient.
1.1 Souveräner, moderner Rechtsstaat: Weiterbestand des Volkes in Freiheit, Frieden und Wohlstand
- Freiheit: Der Staat sichert den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Bürger ihr Leben selbstbestimmt entfalten können. Dies geschieht durch die Garantie von Grundrechten (Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Eigentum), die den Einzelnen vor Übergriffen des Staates und Dritter schützen.
- Frieden: Der Staat besitzt das Gewaltmonopol, um den inneren Frieden zu sichern (Polizei, Justiz) und schützt nach außen durch seine Souveränität und internationale Einbindung vor fremder Willkür. Das Ziel ist die Befriedung der Gesellschaft.
- Wohlstand: Der Staat schafft die Infrastruktur (Bildung, Verkehr, Energie, Rechtssicherheit), die wirtschaftliches Handeln ermöglicht. Durch eine sozialverträgliche Marktwirtschaft und Umverteilungsmechanismen (Steuern, Sozialsysteme) sorgt er dafür, dass der erwirtschaftete Wohlstand nicht nur einer kleinen Elite, sondern dem gesamten Volk zugutekommt und so den „Weiterbestand“ der Gemeinschaft sichert.
1.2 Konzerngesteuerte moderne Kolonie: Profitmaximierung der Konzerne
Hier wird der Staatsapparat umgewidmet. Sein Zweck ist nicht mehr das Wohlergehen der Bürger, sondern die Schaffung optimaler Bedingungen für die Kapitalverwertung.
Deregulierung: Gesetze, die den Profit schmälern (z.B. Umweltauflagen, Arbeitnehmerrechte, strenge Finanzmarktregulierung), werden als „Bürokratie“ abgebaut, um die Gewinne zu steigern.
Steuersenkungen: Die Steuerlast für Unternehmen und Vermögende wird permanent gesenkt, oft auf Kosten der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die dadurch entstehenden Haushaltslöcher werden als Argument genutzt, um weitere soziale Leistungen zu kürzen.
Kommodifizierung: Öffentliche Güter (Wasser, Bildung, Gesundheit, Daten) werden in Waren verwandelt, die privat und profitorientiert verwaltet werden. Der Mensch dient primär als Produktionsfaktor und Konsument.
2. Bauteile
Die klassischen Drei Elemente der Staatslehre (nach Georg Jellinek) – Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsmacht – verändern in der „Konzerngesteuerten Kolonie“ ihren Charakter grundlegend.
2.1 Staatsvolk
Im Rechtsstaat: Das Volk ist der Souverän. Es ist der Träger der Staatsgewalt und der Legitimationsgeber für alles staatliche Handeln. Es besteht aus Bürgern mit gleichen Rechten und Pflichten.
In der modernen Kolonie: Das Volk wird zum Humankapital degradiert. Es ist eine Ansammlung von Arbeitskräften und Konsumenten. Die Interessen der Bevölkerung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie mit den Profitinteressen der Konzerne kompatibel sind. Es entsteht eine Spaltung: Eine transnationale Elite (Konzernlenker, vermögende Aktionäre) steht einer Masse von Prekariern und einer überflüssigen „Unterklasse“ gegenüber.
2.2 Staatsgebiet
Im Rechtsstaat: Das Staatsgebiet ist der Hoheitsraum, in dem die staatliche Rechtsordnung uneingeschränkt gilt. Es ist die räumliche Begrenzung der Souveränität und der Lebensraum des Volkes.
In der modernen Kolonie: Das Staatsgebiet wird zur Ausbeutungszone und zur Absatzregion. Es ist ein Standort, der im globalen Wettbewerb um die besten Bedingungen für Konzerne steht. Infrastruktur wird nicht für die Bürger gebaut, sondern für die Logistik der Unternehmen (z.B. Tiefseehäfen für Rohstoffexporte, Datentrassen für globale Konzerne). Rechtliche Sonderzonen (Sonderwirtschaftszonen) hebeln die nationale Gesetzgebung aus.
2.3 Staatsmacht
Im modernen Rechtsstaat:
Geteilte Macht: Die Staatsmacht ist zur Kontrolle und Mäßigung horizontal in Legislative, Exekutive und Judikative geteilt (Gewaltenteilung). Die Legislative (Parlament) macht die Gesetze, die Exekutive (Regierung/Verwaltung) führt sie aus, die Judikative (Gerichte) kontrolliert die Einhaltung.
Ziel: Diese Teilung verhindert Machtmissbrauch und sichert die Freiheit. Alle drei Gewalten sind an Recht und Gesetz gebunden.
In der modernen Kolonie:
Die Staatsmacht folgt den Ideen der Lobbyisten: Die formale Gewaltenteilung bleibt oft als Fassade bestehen, wird aber faktisch ausgehöhlt.
Legislative: Gesetzesentwürfe werden von Wirtschaftsverbänden und Konzernjuristen formuliert („Lobbyisten-Gesetze“). Abgeordnete werden über Nebeneinkünfte und Versprechungen auf spätere Posten in der Wirtschaft (Drehtür-Effekt) gelenkt.
Exekutive: Ministerien und Regulierungsbehörden werden mit Personal aus der Wirtschaft besetzt (oder umgekehrt). Regulierungen werden im Sinne der zu regulierenden Industrie „weich“ gestaltet („regulatory capture“).
Judikative: Privatisierte Schiedsgerichte (z.B. in Handelsabkommen) ersetzen immer häufiger die nationale Zivilgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen Konzern und Staat. Die Verfassungsgerichtsbarkeit wird attackiert, wenn sie Gesetze kippt, die Konzerninteressen dienen.
Fazit: Die Staatsmacht verliert ihre dienende Funktion gegenüber dem Volk und wird zum Werkzeug zur Durchsetzung partikularer Wirtschaftsinteressen. Sie ist nicht mehr geteilt, sondern nur noch umgewidmet.
