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3.1_verfassung_gesetz_verwaltung

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Aufgaben eines Staates

Einfacher Merksatz für PATRIOTEN:
Der Zweck des Staates ist es, das Überleben des Staatsvolkes in Freiheit, Frieden und
allgemeinem Wohlstand sicherzustellen.
Den Staatszweck zu erfüllen ist die Pflicht der Regierung
.
Die Staatszweck erfüllende Regierung zu wählen ist die Pflicht der Staatsbürger.

Der STAAT hat also NUR folgende Aufgaben: Sicherstellung von Leben, Sicherheit, Freiheit und Eigentum

Im schlanken Staat sorgen die Staatsbürger selbst dafür, dass diese notwendigen Grundfunktionen des Staates erfüllt werden.

3.1_verfassung_gesetz_verwaltung.1785747066.txt.gz · Zuletzt geändert: 2026/08/03 10:51 von supfra