Infrastruktur

Für die Infrastruktur sind 1. Gemeinde, 2. Land und 3. Bund zuständig.
Dazu gehören:
- Wege
- Wasser und Kanal
- Primärenergieträger Öl, Gas, Kohle, Holz, Biomasse
- Strom
- Telefon und Internet
Als Lieferanten kommen in Frage:
Bürger selbst z.B. in Genossenschaften, Firmen und Konzerne, öffentlichen Hand in Gemeinde, Land und Bund
Zur direkten Demokratie gehört die Selbstverwaltung der Gemeinde, rechtlich basierend auf dem Subsidiaritätsprinzip, aktivierbar durch Bürgerbeteiligung. Mehr Bürgerbeteiligung unten - weniger Staat von oben!
Damit sind EU-Richtlinien, PPP Verträge und Lobbyisten der Konzerne bei den politischen Parteien ersetzbar, denn eine reibungslos funktionierende Infrastruktur und Versorgung sind notwendig.